Herkunftsbezeichnungen und Anbaugebiete, DO Tequila
Die Bedeutung des Terroirs bei der Tequila-Herstellung
Denominación de Origen (DO) bezeichnet ein aus einer bestimmten Region stammendes Erzeugnis. Die Definition beinhaltet ein abgegrenztes geografisches Gebiet, eine nachgewiesene Bekanntheit des Gebiets, genaue Produktionsbedingungen und Typizität.
Folgende Faktoren sind für eine Ursprungs- oder Herkunftsbezeichnung entscheidend:
- Klimatische Bedingungen wie Lichtintensität, Lichtstunden, Niederschlag, Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit.
- Der Boden mit seiner Beschaffenheit und der Bodenchemie
- Pflanzenarten. Für Tequila ist es die blaue Agave tequilana Weber.
- Menschliche Aktivitäten. Angefangen mit dem Anbau der Agave über die Ernte zur Herstellung und Reifung von Tequila können diese Aktivitäten Technik, handwerkliche Tradition und Fertigkeiten umfassen.
Für die D.O. Tequila sind die Anbau- und Produktionsgebiete auf fünf Staaten beschränkt:
- Jalisco mit allen 124 Gemeinden
- Tamaulipas mit den 11 Gemeinden Aldama, Altamira, Antiguo Morelos, Gómez Farías, González, Llera, Mante, Nuevo Morelos, Ocampo, Tula and Xicotencatl.
- Guanajuato mit den 7 Gemeinden Abasolo, Cd. Manuel Doblado, Cuerámaro, Huanimaro, Pénjamo, Purísima del Rincón and Romita.
- Nayarit mit den 8 Gemeinden Ahuacatlán, Amatlán de Cañas, Ixtlán del Río, Jala, Xalisco, San Pedro Lagunillas, Santa María del Oro und Tepic.
- Michoacan mit den 30 Gemeinden Briseñas de Matamoros, Chavinda, Chilchota, Churintzio, Cotija, Ecuandureo, Jacona, Jiquilpan, Maravatío, Marcos Castellanos, Nuevo Parangaricutiro, Numarán, Pajacuarán, Peribán, La Piedad, Régules, Los Reyes, Sahuayo, Tancítaro, Tangamandapio, Tangancicuaro, Tanhuato, Tinguindín, Tocumbo, Venustiano Carranza, Villa Mar, Vista Hermosa, Yurécuaro, Zamora, and Zináparo.
Entwicklung der Regeln für Herkunftsbezeichnungen und Anbaugebiete
Die menschlichen Aktivitäten sind gesondert geregelt in der “Norma Oficial Mexicana NOM-006-SCFI-2012 para Bebidas alcohólicas Tequila”, die angibt was für die Produktion von Tequila zulässig ist und was nicht. Aktivitäten zum Schutz des Namens “Tequila” gibt es seit 1943. Hier eine kleine Chronologie der D.O.T., Demoniación de Origen del Tequila vom “Consejo Regulador de Tequila”.
Seit 1943 gibt es Hinweise auf bestimmte Schritte, die von Industriellen in der Region unternommen wurden, um den Namen "Tequila" zu schützen und die Exklusivität seiner Verwendung zu erhalten. Die Argumente stützen sich auf eine lange Geschichte, die die Industrie und die Region mit diesem Getränk verbindet, das auch den Beinamen "Nationalgetränk" verdient hat.
1958 unterzeichnete Mexiko das "Lissabonner Abkommen" über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und deren internationale Registrierung.
In den 1960er Jahren und in den folgenden Jahren, als Tequila in der Welt wirklich berühmt wurde, begannen einige Länder (Japan, Spanien) mit der Herstellung von Spirituosen, die sie "Tequila" nannten.
Im Jahr 1972 wurde das Gesetz über das gewerbliche Eigentum reformiert, [...] das sich auf die Ursprungsbezeichnungen bezieht.
Am 27. September 1973 stellt das CRIT (Consejo Regulador del Tequila) beim SIC einen Antrag auf Erteilung der Allgemeinen Erklärung zum Schutz der Ursprungsbezeichnung "Tequila".
Am 22. November wurde der vorgenannte Antrag positiv beschieden und am 9. Dezember 1974 im Amtsblatt veröffentlicht.
Zwischen Mexiko und den USA wird ein Abkommen geschlossen, in dem sich Mexiko verpflichtet, die Verwendung des Namens "Bourbon" in seinem Hoheitsgebiet zu verhindern, und die USA Tequila als unverwechselbares und exklusives mexikanisches Produkt anerkennen.
Im Federal Register (5. Dezember 1973) wird ein Dekret zur Anerkennung der Ursprungsbezeichnung Tequila veröffentlicht. In Mexiko wird am 6. Mai 1974 der Beschluss zur Änderung der Ziffer 2.1.1. der offiziellen Qualitätsnorm für Whisky, DGN-V-I-1969, veröffentlicht.
Am 27. Juli 1974 erlässt das kanadische Außenministerium einen Erlass, der die Verwendung des Namens Tequila auf Produkte mit Ursprung in Mexiko beschränkt.
Am 20. September 1976 beantragt Tequilera la Gonzaleña die Ausdehnung des Gebiets der Herkunftsbezeichnung auf einige Gemeinden von Tamaulipas.
Am 13. Oktober 1977 wurde ein positiver Beschluss im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Am 13. April 1978 wird die Bescheinigung über die Eintragung von Tequila in das "Registre International des appelations D'origine de la Organización Mundial de la Propiedad Intelectual" (Genua, Schweiz) ausgestellt.
Am 29. März 1981 sandte die Provinz Quebec (Kanada) ein Schreiben, in dem sie ihre Anerkennung der D.O.T. zum Ausdruck brachte.
Am 29. Oktober 1982 erkennt Dänemark die D.O.T. an.
Am 06. November 1997 tritt das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz von Ursprungsbezeichnungen für Spirituosen in Kraft.